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Sanierungs-/Insolvenzberatung
Die Sanierungsberatung stellt eine Spezialisierung unserer Kanzlei dar. Bereits seit Anbeginn der Kanzleiführung im Jahr 2002 war und ist die Begleitung von (vorwiegend) Firmen in der Krise die zentrale Aufgabenstellung der Kanzlei.
Unsere Mitarbeiter kommen durch diese besondere Beratungsform mit neuen Aufgaben in Berührung und können so einen kompetenten und verantwortungsvollen Aspekt des steuerberatenden Berufes für sich erfahrbar machen. Auf unsere hausinternen Ausbildungskonzepte für neue Mitarbeiter und die stetige Fortbildung unserer langjährigen Kollegen/innen sind wir in diesem Zusammenhang besonders stolz.
Sanierung bedeutet in Deutschland die Nutzung einer Vielzahl von Instrumenten. Sei es die außerinsolvenzliche Sanierung oder die mittels eines Insolvenzantrages. Auf beiden Gebieten gilt es mittels Kompetenz und Erfahrung das Gebotene so rechtzeitig zu erkennen, und alles zu tun, dass Sanierungsansätze greifen können.
Für Insolvenzverfahren bieten wir eine Reihe von Dienstleistungen an, die speziell auf diese Aufgabenstellung zugeschnitten sind. Exemplarisch seien dies:
- Spezialisierte Lohndienstleistungen: Insolvenzgeldvorfinanzierung, Insolvenzgeldbescheinigungen, Meldewesen, Differenzlohnabrechnungen, Störfallabrechnungen bei Altersteilzeitverträgen, Sozialplanabrechnungen, Abrechnungen zur Quotenausschüttung
- Spezialisierte Finanzbuchhaltung: Verbuchung der insolvenzbedingten Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der relevanten steuerrechtlichen Vorgaben wie Dreifachumsatz, Organschaft in der Insolvenz, Unternehmensverkauf, verlängerter bzw. erweiterter Eigentumsvorbehalt, Zollabgaben oder Energiesteuern einschließlich standardisiert gefordertem Berichtswesen
- Spezialisierte Jahresabschlusserstellung: Bearbeitung der steuerlichen Deklarationsaufgaben unter Berücksichtigung der besonderen Fallkonstellation die insolvenzbedingt auftreten
- Spezialisierte Analyseaufgaben: Erstellung von Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit bzw. Aufarbeitung vergangenen Abschlussperioden im Hinblick auf die bisherige Bilanzpolitik